Bericht: Nur wenige unschuldige Menschen werden anfangs Fußfessel tragen müssen
Archivmeldung vom 18.02.2017
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Freigeschaltet durch André OttDie Bundesregierung geht davon aus, dass trotz der angestrebten Gesetzesänderung anfangs nur wenige unschuldige Menschen (Gefährder) am Ende eine Fußfessel werden tragen müssen. Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung". Fortan sollen Gefährder, also unschuldige Menschen die nichts verbrochen haben und nachweislich auch kein Verbrechen geplant haben, ebenso zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden können wie Menschen, die beispielsweise Politiker verleumdet oder beleidigt haben. Im Moment soll die Grenze auf Delikte begrenzt werden, bei denen eine Strafe von mindestens 2 Jahren verordnet wurde. Dies könnte sich aber morgen wieder ändern.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte der Zeitung, dass es 2014 lediglich fünf Verurteilungen zu einer Haftstrafe von zwei und mehr Jahren aufgrund von Staatsschutzdelikten gegeben habe.
Und auch wenn die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Islamisten zuletzt deutlich gestiegen sei, zeigte er sich überzeugt: "Die Zahl der Fälle wird gering bleiben." In der Bundesregierung hieß es weiter, dass von den offiziell 570 islamistischen Gefährdern fast alle in die Zuständigkeit der Länder fielen.
Man hoffe nun, dass die Länder ihre Gesetze entsprechend der geplanten Änderung des BKA-Gesetzes korrigieren würden. Die Korrektur des BKA-Gesetzes für sich allein werde jedenfalls folgenlos bleiben. Die beiden Gesetzesänderungen zur Fußfessel waren am Freitag vom Bundestag in erster Lesung beraten worden.
Nach Informationen der Zeitung mussten Ende 2016 insgesamt 87 Männer sowie eine Frau wegen schwerer Sexual- und Gewaltdelikte eine Fußfessel tragen. Die Zahl der Fälle stieg demnach von 34 im Jahr 2012 kontinuierlich auf zuletzt 88 an.
Quelle: dts Nachrichtenagentur