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Kabinett beschließt Mindestlohn-Erhöhung auf 8,84 Euro

Archivmeldung vom 26.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Das Kabinett hat am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Verordnung verabschiedet und folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni. Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass abweichende tarifvertragliche Regelungen bis zum 31. Dezember 2017 dem Mindestlohn vorgehen.

Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Beschäftigten dann mindestens den erhöhten gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns.

Sie besteht aus einem Vorsitzenden, drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern sowie zwei nicht stimmberechtigten beratenden Mitgliedern aus dem Bereich der Wissenschaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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