Union pocht auf Vorratsdatenspeicherung
Archivmeldung vom 02.03.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), lehnt eine Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Einer entsprechenden Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber erteilte Middelberg eine klare Absage. Ein endgültiger Abschied von Mindestspeicherungsfristen für Verkehrsdaten komme nicht in Frage.
"Dem steht zum einen das dringende Bedürfnis unserer Sicherheitsbehörden entgegen, solche Kommunikationsdaten zur Aufklärung von Terrorismus und schwersten Verbrechen nutzen zu können und zum anderen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010, wonach solche Regelungen unter engen Voraussetzungen sehr wohl möglich sind", sagte Middelberg dem "Handelsblatt".
Zu Recht werde die Diskussion daher auf europäischer Ebene und in Deutschland weitergeführt. Kelber hatte mit Blick auf "klare gerichtliche Entscheidungen" zur Vorratsdatenspeicherung dem "Handelsblatt" gesagt: "Die anlas slose Erhebung und Speicherung von Daten ist nicht mit den Grundrechten vereinbar. Politik und die Sicherheitsbehörden sollten sich deshalb von der Idee der Vorratsdatenspeicherung endgültig verabschieden." Im Jahr 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW die 2015 beschlossene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung als mit europäischem Recht unvereinbar verworfen. Zur Begründung verwiesen die Richter auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2016. Danach ist eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar.
Quelle: dts Nachrichtenagentur