Maas und Hendricks wollen Mieterrechte stärken
Archivmeldung vom 16.09.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittUm Mieter zu entlasten und bezahlbare Wohnungen in den Innenstädten zu erhalten, fordern die SPD-Minister Barbara Hendricks und Heiko Maas für die nächste Wahlperiode eine weitreichende Reform des Mietrechts. "Wir wollen nicht, dass Menschen ihre Nachbarschaft verlassen müssen, weil sie sich die Wohnung nicht mehr leisten können", schreiben die Bauministerin und der Verbraucherminister in einem gemeinsamen Positionspapier, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Sie konkretisieren darin Forderungen aus dem SPD-Wahlprogramm. Ein Kernpunkt der Initiative ist die Verschärfung der 2015 eingeführten Mietpreisbremse für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt: Vermieter sollen bei einer Neuvermietung jetzt gesetzlich verpflichtet werden, die Vormiete offen zu legen. Bei einer unzulässigen Mietsteigerung von mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel soll der Mieter die zu viel gezahlte Summe zurückverlangen können. Mieterfreundlicher soll künftig auch die Festlegung des Mietspiegels geregelt werden. Um die örtliche Vergleichsmiete festzulegen, werden aktuell nur solche Wohnungen berücksichtigt, die in den letzten vier Jahre neu vermietet wurden. Eine Verlängerung auf acht Jahre "hätte den Vorteil, dass auch Mieten in den Mietspiegel einfließen, die über längere Zeiträume nicht geändert wurden", heißt es im SPD-Papier.
Der Effekt: Der örtliche Durchschnitt würde sinken, erlaubte Mietsteigerungen fielen geringer aus. Maas und Hendricks wollen darüber hinaus eine Obergrenze für Mietsteigerungen nach einer Renovierung einführen: "Die Miete soll infolge von Modernisierung um maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren erhöht werden können." Insgesamt sollen Vermieter künftig nur noch acht statt bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen dürfen. Härtefälle sollen besser geschützt werden. Um den Kündigungsschutz für Mieter zu verbessern, fordern die beiden Minister, den Eigenbedarf als Kündigungsgrund neu zu regeln und rechtliche Lücken zu schließen. Zudem wollen sie verhindern, dass Mieter, die ihre Miete einmalig verzögert gezahlt haben, gekündigt werden können. In Zukunft soll es die Möglichkeit geben, eine solche Verzögerung durch schnelle Nachzahlung auszugleichen.
Nach einer neuen Studie der Berliner Humboldt-Universität im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung müssen vier von zehn Haushalten in Deutschlands Großstädten mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens ausgeben, um ihre Miete zu bezahlen. Gut eine Million Haushalte in den 77 deutschen Großstädten müssen sogar mehr als die Hälfte ihrer Mittel für die Miete aufwenden. Bei vielen bleibt laut Studie nach Abzug der Miete nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze liegt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur