Nach Hacker-Attacke: Ministerium stellt Strafanzeige wegen Sabotage und Verrats
Archivmeldung vom 07.05.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Fall von Erpressungstrojaner befallenen Computer beim Verfassungsschutz Sachsen-Anhalts werden ein Fall für die Justiz: Nach Informationen der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung hat das Landes-Innenministerium sowohl Strafanzeige wegen Computersabotage als auch wegen Verrats von Dienstgeheimnissen gestellt. Letzteres geschieht offenbar, weil die Zeitung zuvor den Angriff auf Rechner beim Geheimdienst öffentlich machte.
Das Innenministerium bestätigte dies indirekt: "Um aufgrund von erstatteten Strafanzeigen laufende staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden", lehnte das Ministerium die Beantwortung weiterer Fragen der Zeitung zu den Vorgängen ab. Dazu gehört etwa jene nach der Sicherheit der Computersysteme beim Verfassungsschutz: Nach Informationen des Blattes sind vier Rechner mit der Ransomware "Cryptolokker" verschlüsselt worden. Der Trojaner ist seit mehreren Jahren bekannt, taucht aber immer wieder in neuen Versionen auf. Üblicherweise erkennen aktuelle Virenscanner den Schädling aber. Beim Verfassungsschutz soll dies nur teilweise gelungen sein, was die Frage aufwirft, wie gut die Sicherung der Rechner funktioniert. Das Innenministerium antwortete nicht auf die Frage, ob der Trojaner per Mail ins System gelangte oder aber infolge des Besuchs einer infizierten Internetseite. Mitglieder der geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollkommission, die sich auf einer Sondersitzung mit den Vorgängen beschäftigten, bezeichneten den Trojaner-Befall als eine "heikle Nummer". Es sei völlig unverständlich, dass ausgerechnet der landeseigene Nachrichtendienst von einem solchen Angriff eines solchen Ausmaßes betroffen sei. Grünen-Innenpolitiker Sebastian Striegel, der auch Mitglieder Parlamentarischen Kontrollkommission ist, sagte der Zeitung: "Die spannenden Frage, warum das Landesdatennetz so schlecht gesichert ist, dass ein solcher Trojaner eindringen kann, ist bis heute nicht beantwortet worden."
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)