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Fall Kundus: Afghanischer Lkw-Fahrer verklagt die Bundesrepublik

Archivmeldung vom 08.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Berliner Rechtsanwalt Markus Goldbach hat beim Verwaltungsgericht Köln stellvertretend für den afghanischen Lastwagenfahrer Abdul Malek Anklage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" unter Berufung auf den Anwalt. Malek fuhr einen jener beiden Lkw, die am 3. September 2009 nahe Kundus von Taliban gekapert und später auf Anordnung des Bundeswehr-Oberst Georg Klein bombardiert wurden.

Der Anwalt will stellvertretend für seinen Mandanten feststellen lassen, dass diesem durch den Angriff ein Schaden entstanden ist. Malek ist seither traumatisiert. Im Zentrum der Klage steht der Vorwurf, dass "der Luftangriff bei Kundus in jedem Fall grundlegende Schutznormen des humanitären Völkerrechts" verletzte. Dies gelte "für das völkergewohnheitsrechtliche Verbot unverhältnismäßiger Kollateralschäden, die völkergewohnheitsrechtliche Vorsorgepflicht zur sachgerechten Aufklärung des Angriffsziels und die völkergewohnheitsrechtliche Pflicht zur Durchführung einer vorherigen Warnung". Klein wird vorgeworfen, dass er sich vor seiner Anordnung nicht ausreichend kundig machte, wie es im Umfeld der Tanklaster aussah, dass er behauptete, Bundeswehr-Soldaten seien in unmittelbarer Nähe gewesen, und dass er sich schließlich nicht mit vorgesetzten Dienststellen konsultierte. Goldbach will im Fall einer gerichtlichen Niederlage vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Letztlich, sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung", werde es "darauf hinauslaufen, dass die Sache vor dem Bundesverfassungsgericht landet - oder sogar vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte", da im Zweifel sowohl er und sein Mandant als auch das Bundesverteidigungsministerium den Instanzenweg beschreiten werde. Schon morgen wird sich das Verwaltungsgericht Köln erstmals mit der Klage befassen. Goldbach wird unterstützt von dem Bremer Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano, der dem Promotions-Plagiat des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) auf die Schliche kam, und der Organisation "Fair Trials International".

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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