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Zeitung: Nahles lässt längere Leiharbeit als 18 Monate zu

Archivmeldung vom 16.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Q.pictures / pixelio.de
Bild: Q.pictures / pixelio.de

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wird die Höchstüberlassungsdauer bei der Leiharbeit nicht strikt auf 18 Monate begrenzen. "In einem Tarifvertrag der Einsatzbranche oder aufgrund eines solchen Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung können abweichende Regelungen vereinbart werden", heißt es im Referentenentwurf zur Regulierung von Leiharbeit- und Werkverträgen, der am Montag an das Kanzleramt verschickt wurde und der dem "Handelsblatt" vorliegt.

"In tarifgebundenen Unternehmen sind damit längere Einsatzzeiten von mehr als 18 Monaten möglich", heißt es in dem Entwurf weiter. Nahles strebt damit eine Stärkung der Sozialpartnerschaft an. Ausgenommen von der Ausnahmeregel sind aber Unternehmen, die zwar Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, aber nicht der Tarifbindung unterliegen (sogenannte OT-Mitgliedschaft).

Der Referentenentwurf sieht außerdem das Verbot von Leiharbeitern als Streikbrecher vor. Die Informationsrechte von Betriebsräten über den Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten werden gestärkt. Wann ein Werkvertrag vorliegt, soll anhand von acht Kriterien definiert werden, die bislang nur in der Rechtsprechung verwendet wurden. Nun werden sie explizit gesetzlich festgeschrieben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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