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Corona-Notbremse: FDP beklagt „Trick“ und „nackte Inzidenzorientierung“

Archivmeldung vom 27.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Von Rainer Lück 1RL.de - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

80 Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion haben sich mit einer Verfassungsbeschwerde an die Karlsruher Richter gewandt. Zum einen beklagen sie einen „politischen Trick“. Zum anderen seien die beschlossenen Maßnahmen im geänderten Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Orientierung an den umstrittenen Inzidenzwerten unverhältnismäßig. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "„Und das können wir zeigen“, sagte Marco Buschmann, erster parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag, am Dienstag in Berlin. Eine ganze Reihe von Studien sei in der Verfassungsbeschwerde verbaut worden - „auch Studien, die die Befürworter der Maßnahme anführen“.

Der Bürger müsse aus seiner Sicht nicht begründen, warum er seine Freiheit ausübt. Die richtige Frage sei: „Hat der Staat zwingend gute Gründe, um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken?“ „Wir glauben, wir können zeigen, dass dieser Nachweis nicht erbracht werden kann. Deshalb halten wir dieses Instrument für unverhältnismäßig – insbesondere in Verbindung mit der nackten Inzidenzwertorientierung“, erklärte Buschmann.

Dazu sei beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt worden - ein sogenannter Eilrechtsschutz, sagte der FDP-Abgeordnete. Die FDP verspricht sich davon eine schnelle Entscheidung. Die Partei hatte die sogenannte Corona-Notbremse wiederholt kritisiert.

Weitere Kritikpunkte

Neben der Kritik an der Ausgangsbeschränkung gehöre zu den drei zentralen Anliegen der Verfassungsbeschwerde auch, „geimpften Personen ein Stück mehr soziales Miteinander zu ermöglichen, weil es ungefährlich ist nach dem, was wir wissen“, betonte Buschmann.

Die Freien Demokraten wollen zudem eine „scheinbar technische Unterscheidung“ zwischen dem Einspruchs- und Zustimmungsgesetz in ihrer politischen Bedeutung ausleuchten. „Dieses Gesetz ist eindeutig ein Zustimmungsgesetz. In dem Gesetz gibt es eine Regelung, die Entschädigungspflichten zu Lasten der Länder auslöst. Eine solche Regelung ist zustimmungspflichtig“, so der Politiker.

Aus seiner Sicht habe es sich bei der Gesetzesentscheidung im Bundesrat um einen Verfahrenstrick gehandelt, „um sich in den verschiedenen Landesregierungen dieser Frage nicht stellen zu müssen“ und dabei trotzdem Kritik an dem Gesetz üben zu können. „Dies war ein Trick gewesen auf dem Rücken der Grundrechte der Bürger“, bemängelte Buschmann.

„Wir tun das als 80 Antragsteller für unsere Grundrechte, aber vor allen Dingen für die Grundrechte von 83 Millionen Menschen in diesem Land und auch den über sechs Millionen geimpften Personen“, unterstrich er. „Um deren Grundrechte geht es. Und die wollen wir mittels dieses Verfahrens verteidigen“, so der FDP-Mann."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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