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Gerichte sollen selbst auf Ausländerzentralregister zugreifen

Archivmeldung vom 21.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Gerichte sollen künftig per Computer direkt auf das Ausländerzentralregister zugreifen können. Das Ministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, der den Datenabruf im automatisierten Verfahren für alle öffentlichen Stellen zum Regelfall machen soll, schreibt nun der "Spiegel". Das Umsetzen der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag könnte künftig den Gerichten das Bearbeiten von Asylklagen erleichtern.

Die Unionsparteien und die SPD hatten sich darauf verständigt, das Ausländerzentralregister (AZR) so zu modifizieren, dass künftig alle "relevanten Behörden ... belastbarere Auskünfte" erhalten können. Derzeit müssen Auskunftsersuchen in vielen Fällen schriftlich an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden, was laut Bundesinnenministerium zu "Verzögerungen in Verwaltungsabläufen" führt. Eine Berliner Ministeriumssprecherin sagte dem Magazin: "Das AZR ist hinsichtlich seiner Nutzungsmöglichkeiten ausbaufähig." Die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Köln, Rita Zimmermann-Rohde, weist jedoch vorsorglich schon mal darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Gerichte sein könne, nachzuprüfen, ob sich etwa ein Verfahrensbeteiligter noch im Land befinde oder bereits abgeschoben worden sei. Es sei vielmehr "lege artis", dass die zuständigen Behörden die Gerichte entsprechend informierten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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