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Barley glaubt an Nutzen der Musterfeststellungsklage

Archivmeldung vom 31.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Katarina Barley (2017)
Katarina Barley (2017)

Foto: © Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) rechnet damit, dass die ab 1. November geltende Musterfeststellungsklage vielen vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrern dabei helfen kann, ihre Ansprüche gegen den Autokonzern durchzusetzen. "Unterschiedliche Berechnungen gehen allein für VW davon aus, dass zwei Millionen Verbraucher von der Eine-für-alle-Klage profitieren können", sagte Barley dem "Handelsblatt".

Gleichwohl könne niemand den Ausgang eines Musterverfahrens voraussagen. "Wie aufwändig das Gerichtsverfahren ist, hängt von der Komplexität des Gegenstands der Musterfeststellungsklage im Einzelfall ab", sagte sie. Die Ministerin schließt auch nicht aus, dass einzelne Fälle vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden werden müssen. Für die Musterfeststellungsklage gelte, wie für jede andere Klage, das nationale Verfahrensrecht, sagte die SPD-Politikerin. "Dazu gehört auch, dass Fragen, die Europarecht betreffen, möglicher weise dem EuGH vorgelegt werden müssen. Natürlich kann dies die Dauer eines Verfahrens hinauszögern."

Barley hält es jedoch auch für möglich, dass VW zu Entschädigungen bereit ist, wenn das Gericht feststellt, dass der Konzern unrechtmäßig gehandelt hat. "Denn wenn im Musterfeststellungsverfahren bereits geklärt wurde, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen des Anspruchs vorliegen, wird sich das beklagte Unternehmen sehr gut überlegen, ob es sich überhaupt noch von jedem einzelnen Geschädigten verklagen lässt oder ob es nunmehr schnell, einfach und fair entschädigt." Barley sieht daher in der Musterklage für Verbraucher "einen Hebel, um sich gegen kleines und großes Unrecht wehren zu können".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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