BILD am SONNTAG wehrt sich gegen Lafontaine
Archivmeldung vom 07.09.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBILD am SONNTAG wird sich gegen die Einstweilige Verfügung zum Abdruck einer Gegendarstellung in Lafontaines Privatjet-Affäre mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln wehren. Zum Hintergrund: Lafontaine hatte auf einer Wahlkampfveranstaltung BILD am SONNTAG vorgeworfen, daß sie über ihn Lügen verbreiten würde. Dabei ging es um ein BamS-Wählerforum, zu dem Lafontaine nicht erschien.
In seiner Rede behauptete Lafontaine, BILD am SONNTAG hätte
ihm im Juli 2005 mitgeteilt, den Flug zu organisieren und
erforderlichenfalls eine Privatmaschine zu chartern. Er selbst habe
keine solche gefordert. Nach den wahrheitswidrigen Vorwürfen von
Lafontaine stellte BILD am SONNTAG am 28. August 2005 unter der
Überschrift "Lafontaine lügt!" den Sachverhalt minutiös dar, und
zeigte damit, daß Lafontaine nicht die Wahrheit sagt, sondern
mehrfach aktiv einen Privatjet gefordert hat.
BILD am SONNTAG-Chefredakteur Claus Strunz: "Lafontaine weicht
erneut aus. Er bezieht sich auf Sondierungsgespräche, bei denen weder
Ort noch Zeitpunkt des BamS-Wählerforums festgestanden haben. Deshalb
können wir ihm im Juli 2005 für die Reise an die Saarschleife noch
gar keinen Privatjet angeboten haben. Seine fehlende Entgegnung zum
Kern unserer Berichterstattung belegt, daß unsere Darstellung richtig
ist."
Rechtlicher Hintergrund: Der Erlaß einer Einstweiligen Verfügung
des Gerichtes auf Abdruck einer Gegendarstellung bedeutet nicht, daß
Oskar Lafontaine recht hat. Das Gegendarstellungsrecht gibt dem
Betroffenen die Möglichkeit, sich zu einer Berichterstattung zu
äußern. Die Gerichte prüfen bei ihrer Entscheidung nicht den
Wahrheitsgehalt von Gegendarstellungen, wohl aber eine mögliche
Irreführung.
Die Axel Springer AG legt daher Widerspruch gegen die Einstweilige
Verfügung bei Gericht ein. BILD am SONNTAG bleibt bei der Darstellung
zur Privatjet-Affäre.
Quelle: Pressemitteilung Bild am Sonntag