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Justizministerium erwägt Aufschub von Cannabis-Amnestieregelung

Archivmeldung vom 14.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bundesjustizministerium
Bundesjustizministerium

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wegen der anhaltenden und scharfen Kritik der Länder an des vom Bundestag verabschiedeten Cannabis-Gesetzes der Bundesregierung hat das Bundesjustizministerium ein Änderungsgesetz zum teilweisen Aufschub der Reform ins Gespräch gebracht, das noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden könnte. Das berichtet die "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter Berufung auf Kreise des Ressorts von Minister Marco Buschmann (FDP).

In diesem Änderungsgesetz könnte etwa der Forderung der Länder nach einer Verschiebung des Inkrafttretens der Amnestieregelung um sechs Monate entsprochen werden, hieß es aus Kreisen des Ministeriums. So könnte ein Vermittlungsausschuss vermieden werden. Die Entscheidung darüber, wie den Bedenken der Länder in Bezug auf die Amnestieregelung entsprochen werde, obliege dem federführenden Bundesgesundheitsministerium, hieß es weiter. Das Haus von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kenne diese Möglichkeiten. Das Bundesjustizministerium habe dem Bundesgesundheitsministerium angeboten, es nach Kräften darin zu unterstützen, einen konstruktiven Kompromiss gemeinsam mit den Ländern zu finden, damit das Cannabisgesetz wie geplant am 1. April 2024 in Kraft treten könne, hieß es ferner aus Ministeriumskreisen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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