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Streng vertrauliches Dossier des Auswärtigen Amtes verbietet Abschiebungen nach Afghanistan

Archivmeldung vom 09.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Abschiebungen nach Afghanistan werden vom Auswärtigen Amt in einer streng vertraulichen Verschlussakte als lebensgefährlich bezeichnet. Im "Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan", der im Juni des vergangenen Jahres verfasst wurde und der ZEIT vorliegt, heißt es:

"Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich nicht verbessert." Allerorts würden "gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen" toben. Vor allem Frauen würden in den Kriegswirren systematisch Opfer von Verbrechen. Es gebe ständig "Übergriffe gegen Frauen und (vermeintlich) Oppositionelle" durch Warlords. Frauen könnten nicht mit einer "Verwirklichung elementarer Menschenrechte" rechnen, da der Geist der Taliban weiter herrsche. Und wenn sich Frauen nach Sexualverbrechen an staatliche Stellen wenden, würde dies oft "mit ihrer Inhaftierung enden". Fazit des Berichtes des Auswärtigen Amtes: Abschiebungen nach Afghanistan "sind nicht ohne Risiko für Leib und Leben möglich".

Im Widerspruch zu dem Dossier des Auswärtigen Amtes stehen die "Grundsätze zur Rückführung afghanischer Flüchtlinge", die vergangenes Jahr von der Innenministerkonferenz präsentiert worden waren:

Mit Rückführungen, so Deutschlands Innenminister, könne begonnen werden. Die Lage in Kabul sei "positiv". Nun plant die Hamburger Innenbehörde, eine alleinstehende Frau nach Afghanistan auszuweisen. Die vor den Taliban geflohene Juristin Lida E. müsse aus Deutschland ausreisen, da weder "rechtliche oder tatsächliche Gründe" der Ausweisung entgegenstünden. Die Frau, die vor den Taliban geflohen war, ist damit eine von etwa 16.000 Afghanen, die trotz der Warnungen des Auswärtigen Amtes abgeschoben werden sollen. Norbert Smekal, Sprecher der Hamburger Ausländerbehörde, sagt der ZEIT: "Dieser Fall ist in der Tat sehr problematisch, doch die Rechtssystematik des Ausländerrechts lässt eben keine andere Lösung zu."

Quelle: Pressemitteilung DIE ZEIT

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