Bundesagentur für Arbeit setzt Kindergrundsicherung derzeit nicht um
Archivmeldung vom 12.07.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitet die sogenannte Kindergrundsicherung bislang noch nicht vor. "Erst nach Verkündung eines Gesetzes kann die zuständige Verwaltung mit der Umsetzung beginnen", teilte die Bundesagentur dem "Handelsblatt" auf Anfrage mit.
Dementsprechend hat die Behörde zwar vorsorglich Stellen in den
Personalhaushalt der BA eingebracht, diese seien aber "bis zur
Verkündung des Gesetzes gesperrt". Erst dann würden sie freigegeben und
stünden "für die Bewirtschaftung, also zur Besetzung" zur Verfügung.
Bei
der Einigung auf den Haushalt 2025 hatten die Spitzen der
Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP zum eigentlichen Vorhaben einer
Bündelung von Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und
Kinderzuschlag keine Angaben gemacht. Finanzminister Christian Lindner
(FDP) kündigte lediglich an, zum 1. Januar 2025 das Kindergeld und den
Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien um jeweils fünf Euro
erhöhen zu wollen. Auch soll der Kinderfreibetrag angehoben werden, was
die Steuerlast für Familien reduzieren würde.
Damit wird immer
deutlicher, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Kindergrundsicherung als große sozialpolitische Reform der Grünen und
ihrer Familienministerin Lisa Paus nicht wie geplant umgesetzt wird. Die
zuständige BA bestätigte, dass "nach Verkündung des Gesetzes von einer
mindestens zwölfmonatigen Umsetzungszeit auszugehen" sei. Der
Gesetzentwurf befindet sich zwar seit Monaten im parlamentarischen
Verfahren, die Ampel-Fraktionen können sich aber auf viele Details nicht
verständigen. Selbst wenn es direkt nach der parlamentarischen
Sommerpause zu einer Einigung käme, würde es den BA-Angaben zufolge vor
Ende 2025 keine Kindergrundsicherung geben. Der Gesetzentwurf nennt als
Starttermin den 1. Januar 2025.
Quelle: dts Nachrichtenagentur