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Tillmann/Müller: Zukunftsfinanzierungsgesetz - Anspruch und Umsetzung klaffen auseinander

Archivmeldung vom 16.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Antje Tillmann (2012), Archivbild
Antje Tillmann (2012), Archivbild

Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Diese Woche hat die Ampel das Zukunftsfinanzierungsgesetz im Finanzausschuss mit weitreichenden Änderungen gegenüber dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Stefan Müller:

Antje Tillmann: "Das Zukunftsfinanzierungsgesetz startete im Juni 2022 als vielversprechendes Projekt zur Stärkung von Kleinanlegern, Kapitalmarkt und Wachstumsunternehmen sowie zur Beschleunigung der grünen und digitalen Transformation. Davon ist fast nichts übriggeblieben.

Das Wenige, das bleibt, ist überwiegend richtig, weshalb wir dem Gesetzesentwurf zustimmen. Zugleich sind wir darüber enttäuscht, dass so viele Ankündigungen nicht umgesetzt wurden. Weder wurde ein steuerlich begünstigtes Anlagesparkonto entwickelt, noch wurden die gesonderten Verlustverrechnungskreise abgeschafft. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wurde nicht erhöht und mit den letzten Änderungen der Ampel wurden Vorschläge der Bundesregierung, die signifikante Fortschritte für Start-ups bei der Vergütung von Mitarbeitern mit Unternehmensanteilen bedeutet hätten, teilweise wieder zunichtegemacht."

Stefan Müller: "Stück für Stück wurde das ambitionierte Konzept für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz fast vollständig entkernt - vom Referentenentwurf über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung bis hin zu den von den Ampelfraktionen beschlossenen Änderungen in dieser Woche. So wird das Gesetz seinem Namen nicht mehr gerecht. Mit unseren Anträgen haben wir daher Vorschläge vorgelegt, wie dennoch wesentliche Fortschritte für Kleinanleger erzielt und eine verlorene Legislaturperiode für den Kapitalmarkt vermieden werden könnte. Dazu zählt etwa die Möglichkeit zur pauschalen und damit bürokratiearmen Versteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die Absenkung von Hürden für die Nutzung von Mehrstimmrechtsaktien und die Aktivierung des Verbriefungsmarktes zur Schaffung von zusätzlichen Spielräumen für die Kreditvergabe durch Banken."

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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