Bundesregierung blockiert grenzüberschreitenden Literaturzugang für blinde und sehbehinderte Menschen
Archivmeldung vom 07.05.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Juni 2013 verabschiedete die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Marrakesch einen Vertrag, der für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken verbessert. Ziel ist, dass die Blindenbüchereien ihre Bücherbestände künftig auch über Grenzen hinweg austauschen können. Nun blockiert die deutsche Bundesregierung die Ratifizierung des Vertrages.
Im Kern geht es um die Frage, ob die EU den Vertrag ratifiziert oder ob jeder Mitgliedsstaat einzeln ratifizieren muss. In der vergangenen Woche hat die europäische Kommission einen Kompromissvorschlag präsentiert, der die rechtliche Zuständigkeit der Europäischen Union ebenso anerkennt wie die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten, den Marrakesch-Vertrag individuell zu ratifizieren. Wie die Europäische Blindenunion (EBU) berichtet, droht dieser Kompromiss nun an den Regierungen Deutschlands und Italiens zu scheitern.
Dazu EBU-Präsident Wolfgang Angermann: "Der Widerstand der deutschen Regierung hat nichts mit juristischen Formalien zu tun, hier fehlt schlicht und ergreifend der politische Wille, uns zu unserem Recht auf Lesen zu verhelfen. Als blinder Mensch aus Deutschland wie auch als Europäer bin ich zutiefst enttäuscht, dass Deutschland eine Ratifizierung durch die EU ablehnt. Meine dringende Bitte an die deutsche Regierung ist, diese Position zu überdenken und sich in der nächsten Woche im europäischen Rat für eine zügige Ratifizierung durch die EU einzusetzen."
Der sogenannte Marrakesch-Vertrag erlaubt Blindenorganisationen und Blindenbüchereien auf der ganzen Welt, ihre Bestände an barrierefreier Literatur auszutauschen. So können beispielsweise Spanien und Argentinien ihre Buchbestände, die mehr als 150.000 barrierefreie Werke umfassen, allen lateinamerikanischen Ländern zugänglich machen, sobald die Regierungen der Länder diesen Vertrag ratifizieren und in das jeweilige nationale Urheberrecht überführen.
Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV (ots)