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Faeser sieht neues Staatsangehörigkeitsrecht als Standortvorteil

Archivmeldung vom 19.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Nancy Faeser  (2022)
Nancy Faeser (2022)

Bild: Eigenes Werk /SB

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht in der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die der Bundestag am Freitag verabschiedet hat, einen Standortvorteil für Deutschland. "Wir sind mitten in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe", sagte Faeser. "Unsere Reform ist entscheidend für den Standort Deutschland." Man brauchen in vielen Bereichen der Wirtschaft dringend Fachkräfte. "Wir werden die besten Köpfe aber nur gewinnen, wenn sie in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden können, mit allen demokratischen Rechten", sagte die SPD-Politikerin.

"Genauso wichtig ist uns, die Lebensgeschichte und die Lebensleistung von Menschen zu würdigen", so Faeser. "Wir wollen, dass Menschen, die hier voll integriert sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können. Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht komplett kappen", erklärte die Innenministerin. "Sie werden künftig nicht mehr gezwungen sein, einen Teil ihrer Identität aufzugeben." Die Reform sei "ein Bekenntnis zu einem modernen Deutschland", so Faeser. "Wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird." Zugleich sagte sie: "Die Einbürgerung ist das stärkste Bekenntnis zu Deutschland." Deshalb gelte auch, dass Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit einer Einbürgerung entgegen stünden, so Faeser. "Da gibt es keinerlei Toleranz. Wer unsere Werte nicht teilt, kann nicht Deutscher werden." Die Reform sieht vor, dass bei Einbürgerungen künftig Mehrstaatigkeit generell hingenommen werden soll. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei "besonderen Integrationsleistungen" auch schon nach drei Jahren. Auch die für den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Aufenthaltsdauer eines Elternteils soll entsprechend verkürzt werden und die bisherige Optionsregelung vollständig entfallen. Das Gesetz muss nun noch durch den Bundesrat. Dieser hatte in seiner Stellungnahme bereits mehrere Änderungsvorschläge unterbreitet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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