Brüderle verspricht, Pkw-Maut zu verhindern
Archivmeldung vom 10.09.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtFDP-Spitzenkandidat Rainer Brüderle hat versprochen, die Einführung einer Pkw-Maut zu verhindern. Der "Bild-Zeitung" (Mittwochsausgabe) sagte Brüderle: "Die Autofahrer dürfen nicht weiter belastet werden. Die FDP ist das liberale Korrektiv der Union, zur Not auch bei der Maut. Wer die Maut nicht will, muss FDP wählen."
Brüderle reagierte damit auf die Kritik des ADAC am Einlenken der Bundeskanzlerin im Maut-Streit. Entgegen ihrer Beteuerungen im TV-Duell hatte Merkel in einem Rundfunkinterview Einigungsbereitschaft mit der CSU signalisiert. Der ADAC hatte ihr daraufhin Wortbruch vorgeworfen. "Für uns gilt das Wort der Kanzlerin", sagte Brüderle der Zeitung.
Bouffier zu Pkw-Maut: Hessen kann das Geld gut gebrauchen
Laut dem hessischen Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) könne sein Bundesland die Einnahmen durch eine PKW-Maut gut gebrauchen. "Wir brauchen für die Infrastruktur zusätzliche Mittel", sagte Bouffier dem Radiosender hr-info. Es gehe außerdem um eine gerechte Entscheidung, so dass ausländische Autofahrer in Deutschland so behandelt würden, wie deutsche wenn sie Österreich oder die Schweiz durchfahren.
Der hessische Ministerpräsident wies zudem Kritik am Flughafen Kassel-Calden zurück. Nordhessen habe diesen Flughafen gewollt und sei inzwischen eine Boom-Region geworden. Die Arbeitslosigkeit sei dort geringer als in Südhessen. Bouffier sagte, ihm sei es deshalb egal, ob es nur fünf Ferienflieger in Kassel-Calden gebe. Wichtiger seien die vielen Geschäftsflieger.
Bundesjustizministerium: Seehofers Maut-Pläne europarechtlich unzulässig
Das Bundesjustizministerium hält die Pläne des bayrischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU), eine Pkw-Maut für ausländische Autofahrer einzuführen, für europarechtlich unzulässig. In einem der "Welt" vorliegenden Vermerk zur "Europarechtlichen Zulässigkeit einer Pkw-Maut für Ausländer" heißt es, "dass eine Pkw-Maut nur für im Ausland (insbesondere anderen EU-Mitgliedstaaten) zugelassene Pkw in welcher Form auch immer in jedem Fall europarechtlich unzulässig wäre".
Unzweifelhaft sei das zunächst der Fall, wenn Seehofers Idee einer Maut nur für Ausländer umgesetzt würde und die deutschen Autofahrer explizit ausgenommen blieben. "Art. 18 AEUV untersagt jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit", heißt es in dem Ministeriumsvermerk. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes untersagten die Europäischen Verträge außerdem "Ungleichbehandlungen, bei denen es sich nicht um offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit handelt, die aber durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (indirekte Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit)".
Aber auch die Alternativlösung Seehofers, eine Maut für alle Autofahrer einzuführen und die deutschen Autofahrer parallel durch eine Senkung der Kfz-Steuer zu entlasten, ist laut Bundesjustizministerium "europarechtlich erheblichen Risiken ausgesetzt".
Der Plan würde zwar dazu führen, dass Inländer und Ausländer scheinbar in gleicher Weise die Maut bezahlen, weil beide zum Beispiel eine Vignette benötigen. Doch die Juristen warnen: "Die unmittelbare Kompensation der Mautbelastung durch eine Steuersenkung nur für Inländer lässt sich jedoch als Umgehung des Diskriminierungsverbots ansehen."
Auch das wäre europarechtlich unzulässig. Weniger bedenklich, so heißt es in dem Vermerk weiter, "wäre es eventuell, wenn Entlastungen für Inländer zeitlich und inhaltlich/größenmäßig entkoppelt oder im Rahmen einer allgemeinen Kfz-Steuerreform (z.B. mit zusätzlichen Anreizen für emissionsarme Pkw) umgesetzt würden".
Wie groß diese Entkoppelung von Maut und Entlastungen an anderer Stelle sein müsste, um nicht mehr von einer unmittelbaren Kompensation nur für Inländer und damit mittelbaren Diskriminierung der Ausländer sprechen zu müssen, lasse sich allerdings "derzeit nicht sagen". Als Fazit halten die Experten des Bundesjustizministeriums fest: "Europarechtlich vollkommen unbedenklich wäre lediglich eine Mehrbelastung durch die Maut in gleicher Höhe für Inländer und Ausländer ohne jegliche Kompensation, also faktisch eine Abgabenerhöhung (auch) für Inländer."
Quelle: dts Nachrichtenagentur