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Generäle verstiessen gegen Soldatengesetz

Archivmeldung vom 25.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die ehemaligen Vier-Sterne-Generäle Klaus Naumann und Klaus Reinhardt sind nach ihrer Pensionierung in der Rüstungsindustrie tätig geworden, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu besitzen. Damit haben sie gegen das Soldatengesetz verstoßen. Einen entsprechenden Bericht des Stern hat das Verteidigungsministerium jetzt bestätigt.

Nach internen Recherchen teilte das Ministerium jetzt dem Hamburger Magazin mit: "Eine erste Überprüfung hat ergeben, dass die im Bericht des Stern angesprochenen Tätigkeiten von den beiden Generalen a.D. nicht angezeigt worden waren." Die beiden Generäle seien um "Stellungnahme gebeten worden".
Naumann wie Reinhardt hatten die Vorwürfe strikt bestritten. Reinhardt erklärte, seine Tätigkeit für die Rüstungsfirma OWR AG habe er dem Ministerium gemeldet. Sie sei genehmigt worden. Naumann erklärte, sein Engagement beim französischen Rüstungskonzern Thales sei in den Tageszeitungen gemeldet worden. Welche Konsequenzen ihr Verstoß gegen das Soldatengesetz für die Generäle haben wird, ist noch offen. Eine denkbare Sanktion wäre die Kürzung ihrer Pensionen. Geprüft wird im Ministerium noch, weshalb schriftliche Hinweise auf die Aktivitäten der beiden Generäle nicht dem damaligen Verteidigungsminister Peter Struck gemeldet worden sind.

Quelle: Pressemitteilung stern, G+J

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