Bundestag stimmt für neues BND-Gesetz
Archivmeldung vom 21.10.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundestag hat am Freitag mehrheitlich für die Reform des Bundesnachrichtendienstes (BND) gestimmt. In dem von der Großen Koalition eingebrachten Paket sind zwei Gesetze enthalten: Zum einen die "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND" und zum anderen die "Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste".
Grüne und Linke haben im Vorfeld und bei der vorangegangenen Debatte im Bundestag die damit verbundene Legalisierung massenhafter Überwachung scharf kritisiert. Die Opposition stimmte am Freitag geschlossen dagegen. Das neue Gesetz gilt als Antwort auf die Enthüllungen von Edward Snowden über die Zusammenarbeit des BND mit dem US-Geheimdienst NSA und regelt zum einen das Ausspähen von Zielen im Ausland. Demnach darf der BND künftig Inhalte der Telekommunikation von Ausländern mit anderen Ausländern im Ausland überwachen und auch Ziele in EU-Staaten ins Visier nehmen. Auch das Ausspähen von EU-Bürgern soll zulässig werden. Des Weiteren kann der BND Daten auf der Grundlage von Suchbegriffen sammeln, bis zu sechs Monate speichern und an ausländische Dienste wie die NSA weitergeben. "Eine Erhebung von Daten aus Telekommunikationsverkehren von deutschen Staatsangehörigen, von inländischen juristischen Personen oder von sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen ist unzulässig", heißt es unter anderem in dem neuen Gesetz. Wirtschaftsspionage und das gezielte Ausspähen befreundeter Staatschefs sei ebenfalls untersagt.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat eine Klage gegen das neue BND-Gesetz angekündigt. "Eine solche Verfassungsbeschwerde ist dringend geboten", sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem "Handelsblatt". "Wir beraten in der FDP konkret, wie wir eine Klage gegen das BND-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur