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Bundessozialgericht bestätigt Hartz-IV-Satz für Familien

Archivmeldung vom 28.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Bundessozialgericht hat den Hartz-IV-Satz für Familien mit einem Kleinkind von 1.182 Euro pro Monat als ausreichend bewertet. Die Berechnung des Satzes verstoße nicht gegen das Grundgesetz, urteilte das Kasseler Gericht am Donnerstag.

Das Bundessozialgericht wies damit die Klage einer Familie aus Delmenhorst zurück, die schon vor dem Sozialgericht Oldenburg gescheitert war. Der Anwalt der Familie erklärte nach dem Urteil, dass er der Klägerfamilie nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe empfehlen werde. Die Bundesregierung hatte die Hartz-IV-Sätze erst im Januar 2011 angehoben, da das Bundesverfassungsgericht die Berechnung bemängelt hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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