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Verfassungsrichter fordert Deutsch als Amtssprache ins Grundgesetz

Archivmeldung vom 28.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Streit der Bundestagsparteien um eine deutsche Leitkultur fordert Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio, Deutsch als Amtssprache der Bundesrepublik im Grundgesetz festzuschreiben.

"Ein solcher Satz wäre kein Fehler", sagte Di Fabio der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Die deutsche Sprache sei "noch völlig unbestritten" gewesen, als das Grundgesetz 1949 entstand. Das aber könne heute nicht nur wegen der zunehmenden Einwanderung anders sein, "sondern auch wegen der Tendenz zur Selbstaufgabe der deutschen Sprache durch die Eliten des Landes", sagte Di Fabio.

Der Verfassungsrichter mahnte außerdem zu "Augenmaß" bei der Bekämpfung von Terrorismus: "Dabei darf nicht die Substanz der Freiheitsrechte beschädigt werden." Darauf werde das Bundesverfassungsgericht achten. Zuletzt hatten die Karlsruher Richter das Gesetz zur Online-Durchsuchung des Landes NRW als verfassungswidrig gekippt.

Quelle: Rheinische Post

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