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Bundesregierung: Einführung eines "Gewerbediesels" nicht möglich

Archivmeldung vom 18.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie...
Bürokratie...

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die Einführung eines "Gewerbediesels" ist nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland nicht möglich. Ein Energiesteuersatz für "Gewerbediesel" unterhalb des seit 2003 geltenden Niveaus würde gegen Europarecht verstoßen, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Dieselkraftstoff wird demnach national seit dem 1. Januar 2003 in unveränderter Höhe besteuert. Eine Differenzierung zwischen gewerblich und nicht gewerblich genutztem Dieselkraftstoff sei nur zulässig, wenn die Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie eingehalten würden und der Steuersatz für gewerblichen Dieselkraftstoff nicht unter den am 1. Januar 2003 national gültigen Steuersatz gesenkt werde, so die Bundesregierung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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