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Sozialverband Deutschland begrüßt Grundrenten-Vorschlag

Archivmeldung vom 04.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
SoVD-Präsident und Sprecherratsvorsitzender des Deutschen Behindertenrates (DBR) Adolf Bauer Bild: "obs/SoVD Sozialverband Deutschland/Robert Schlesinger"
SoVD-Präsident und Sprecherratsvorsitzender des Deutschen Behindertenrates (DBR) Adolf Bauer Bild: "obs/SoVD Sozialverband Deutschland/Robert Schlesinger"

"Es ist sehr zu begrüßen, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die gesetzlichen Renten der rund vier Millionen Geringverdiener spürbar verbessern will. Und deshalb werden wir ihn dabei unterstützen. Insbesondere mit Blick auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind jedoch weitere Schritte erforderlich", sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.

"Es ist ungerecht, dass ein Freibetrag in der Grundsicherung im Alter bisher nur denen zusteht, die privat vorsorgen können", betont Adolf Bauer. Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder eine dauerhafte EM-Rente beziehen, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ein Freibetrag ermöglicht, dass zusätzlich zur Grundsicherung ein Teil der Rente behalten werden darf. Diese Regelung gilt bisher aber nur für Renten der privaten und betrieblichen Altersversorgung, für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung gilt sie nicht.

"Wir fordern Freibeträge für die gesetzlichen Renten. Dies wäre sehr einfach umsetzbar und würde die Lebensleistung der Rentnerinnen und Rentner berücksichtigen, die lange im Niedriglohn gearbeitet haben und deshalb eine Rente unter dem Grundsicherungsniveau erhalten, erklärt Adolf Bauer.

Der SoVD vereint über 570.000 Mitglieder und unterhält ein flächendeckendes Netz von Sozialberatungszentren, die die Beratung der anspruchsberechtigten Mitglieder in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten und die Vertretung vor den Sozialgerichten durchführen. Die Bundesrechtsabteilung nimmt die Interessen der Mitglieder vor dem Bundessozialgericht wahr.

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)

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