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Wohlfahrtsverbände drohen bei politischer Berechnung der Hartz-IV-Sätze mit neuer Verfassungsklage

Archivmeldung vom 24.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Eine "korrekte Neuberechnung" der Hartz-IV-Sätze auf Basis der Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht müsse, nach Ansicht der Wohlfahrtsverbände, zu einer deutlichen Steigerung führen. Der Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, sagte gegenüber der "Leipziger Volkszeitung", alles unter 400 Euro "wäre mindestens erstaunlich, wenn nicht kleingerechnet".

Schneider reagierte mit dieser Feststellung auch auf immer neue Hinweise aus dem Regierungslager, dass es im Zuge der am Wochenende politisch von den Koalitionsparteien zu verabschiedenden Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze unterm Strich zu keinen nennenswerten Erhöhungen der Sätze sowohl für Kinder als auch für reguläre ALG-II-Bezieher kommen werde.

Schneider warnte in diesem Zusammenhang vor einer "politisch willkürlichen Entscheidung" der Koalition, die "im Ergebnis erneut zu einem Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht führen" werde. Derzeit liegt der volle Regelsatz für einen Hartz-IV-Empfänger bei 359 Euro im Monat.

Die Vorsitzende des Bundestags-Sozialausschusses, die Links-Parlamentarierin Katja Kipping, kündigte gegenüber der Zeitung an, "ein Oppositionsbündnis gegen Verfassungsbruch schmieden" zu wollen. Die zuständige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sei dem Parlament bisher trotz dutzendfacher Anfragen "nur mit vagen Ausflüchten" begegnet. "Frau von der Leyen ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil bestenfalls gleichgültig. Die Rechte des Parlaments sind ihr lästig. Als zuständige Ausschussvorsitzende verlange ich, dass die fachlich zuständigen Abgeordneten vor der Klüngelrunde im Kanzleramt über den Regelsatz und die verwendeten Berechnungsgrundlagen informiert werden." Es sei zu vermuten, dass die Regierung bei der Neuberechnung der Regelsätze "zu tricksen versucht", um den Regelsatz politisch herunterzurechnen. "Das Existenzminimum kann aber nicht nach Kassenlage bestimmt werden. Wir werden deshalb ein Oppositionsbündnis gegen Verfassungsbruch schmieden", kündigte die Ausschuss-Vorsitzende Kipping an. "Ich bin dafür, dass wir einen gemeinsamen Nenner finden und einen Regelsatz ohne Rechentricksereien in Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung stellen." 

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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