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Sozialverband fordert Reform bei Krankenversicherung der Rentner

Archivmeldung vom 03.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ulrike Mascher Bild: Techniker Krankenkasse, on Flickr CC BY-SA 2.0
Ulrike Mascher Bild: Techniker Krankenkasse, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, hat sich für eine Korrektur der 9/10-Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgesprochen. "Gerade für Rentnerinnen mit geringen Einkünften bringt diese Regel eine enorme Belastung", sagte Mascher im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "6/10 oder 7/10 wären völlig ausreichend", betonte Mascher.

Nach der 9/10-Regelung kann nur pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sein, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war. Alle anderen müssen sich freiwillig versichern und damit als Rentner sehr viel höhere Beiträge bezahlen. Das trifft vor allem viele Frauen, die über ihre Männer in den Erziehungszeiten zeitweise privat versichert waren. Die Folge ist, dass sie bis zu zwei Drittel ihrer ohnehin kleinen Rente für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufwenden müssen.

"Die 9/10-Regelung ist leider nahezu unbekannt", kritisierte Mascher. Das böse Erwachen komme bei vielen oft erst, wenn die betreffende Person ihren Rentenantrag stelle und feststellen müsse, dass sie die erforderliche Vorversicherungszeit um wenige Monate versäumt habe. Mascher fordert deshalb, die gesetzlichen Krankenkassen zu einer Beratung bei diesem Thema zu verpflichten. "Sobald jemand die Krankenkasse verlassen möchte, müsste er darauf hingewiesen werden, dass der Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter Konsequenzen haben kann", so die Verbandspräsidentin. Auch der Rentenversicherungsträger sollte darauf hinweisen müssen, dass der Zeitpunkt der Rentenantragstellung Folgen für die Krankenversicherung der Rentner haben könne.

Die FDP Schleswig-Holstein möchte die 9/10-Regelung offenbar ganz abschaffen. In einem Entschließungsantrag für den Landesparteitag der Liberalen am 14. November in Neumünster heißt es, dass die Begründung für die 9/10- Regelung, sie soll verhindern, dass Privatversicherte im Alter in die günstigere gesetzliche KV wechseln und sich die Rosinen aus beiden Systemen pickten, überflüssig sei. Ein Ausnutzen sei bereits dadurch ausgeschlossen, dass ein Wechsel in die gesetzliche Versicherung nach dem 50. Lebensjahr nicht mehr möglich sei.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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