Herrmann: Hessische Landesregierung verweigert Auskunft zu Fake-Accounts
Archivmeldung vom 22.11.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDurch die Süddeutschen Zeitung wurde offengelegt, dass mittlerweile hunderte von rechtsextremen Fake-Accounts des Verfassungsschutzes existieren sollen und auch aktiv genutzt werden würden.
Die AfD hat nun die Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage
unter anderem um Auskunft gebeten, ob das hessische Landesamt für
Verfassungsschutz solche Fake-Accounts zur Informationsbeschaffung nutzt
und wenn ja, wie viele und in welchen extremistischen Bereichen. Die
Landesregierung hat nun geantwortet, dass eine Antwort nicht erfolgen
könne.
Sie verweist auf die Parlamentarische Kontrollkommission. Dazu Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD: „Die Antwort der Landesregierung ist wirklich frech. Sie weiß ganz genau, dass die AfD der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht angehört und so auch nicht einsehen kann, ob die Kontrollkommission ihrer Aufgabe gerecht wird. Daher ist ein Verweis auf diese Kommission für uns nutzlos.
Die Landesregierung begründet ihre Nicht-Antwort damit, dass eine Antwort sich unmittelbar auf die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des LfV Hessen auswirken würde, da die gestellten Fragen im direkten Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des LfV Hessen und insbesondere dessen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen würde. Das ist aber aus unserer Sicht ein fadenscheiniger Vorwand, denn wir wollten wissen, ob die Landesregierung Fake-Accounts für ein adäquates Mittel hält, ob der Verfassungsschutz tatsächlich Fake-Accounts betreibt, in welchen extremistischen Bereichen solche Accounts eingesetzt werden. Das sind keine Fragen nach der konkreten Arbeitsweise. Es wurde auch die höchst relevante Auskunft verweigert, wie viele Extremisten über diese Fake-Accounts überhaupt festgestellt werden konnten.
Die Landesregierung nimmt hier einzelne Fragen zum Anlass, gar keine zu beantworten. Das ist inakzeptabel, denn damit stellen sich jetzt die Fragen: Begeht der Verfassungsschutz unter Billigung der Landesregierung mit solchen Fake-Accounts Straftaten oder begünstigt sie? Verzerrt er damit die Polizeiliche Kriminalstatistik? Fördert er mit solchen Accounts Extremismus und steuert ihn vielleicht sogar politisch gewollt in eine bestimme Richtung? Auf diese Fragen hat der Bürger ein Recht auf Auskunft.“
Quelle: AfD Deutschland