Verwaltungsrat lehnt die Übernahme von Finanzlasten des Bundes ab
Archivmeldung vom 05.07.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich in seiner heutigen Sitzung gegen den Beschluss der Bundesregierung ausgesprochen, die Finanzierung der Beiträge für Kindererziehungszeiten vom Bund auf die BA zu verlagern. Das hatte das Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung im Rahmen seiner Beratungen zum Bundeshaushalt für 2009 unter anderem beschlossen. Für 2009 sind dies 290 Millionen Euro.
Dieses Ansinnen weist der Verwaltungsrat der BA als weitere ungerechtfertigte Belastung der Beitragszahlergemeinschaft zugunsten des Bundes zurück.
Die Beiträge für Kindererziehungszeiten sind mit der nun beschlossenen Änderung zum dritten Mal innerhalb eines Jahres Gegenstand legislativer Bemühungen. Zunächst wurde (mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen) der maßgebliche § 345a Abs. 2 SGB III, der die Beitragstragung durch den Bund regelte, aufgehoben. Danach wurde die Regelung mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wieder eingefügt. Nunmehr soll die Finanzierung der Beiträge für Kindererziehungszeiten vom Bund auf die BA übergehen. Es ist nicht erkennbar, dass die Gründe, die vor einem halben Jahr die Rücknahme der ersten Änderung bewirkten, nunmehr entfallen sind.
Der Sinn der Regelung, die Zeiten der
Kindererziehung beitragspflichtig zur BA auszugestalten, steht dabei
nicht zur Diskussion. Es handelt sich aber um eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für deren Finanzierung die
Steuerzahler und nicht die Beitragszahler in die Pflicht genommen
werden müssen. Deshalb muss der Bund weiterhin diese Beiträge
finanzieren. Der Verwaltungsrat lehnt es ab, die Zuordnung dieser
Finanzierungslast von der "Kassenlage" der BA abhängig zu machen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit