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Richterbund befürwortet Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 17.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Totalüberwachung (Symbolbild)
Totalüberwachung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Trotz zahlreicher Urteile gegen die Vorratsdatenspeicherung hat sich der Deutsche Richterbund (DRB) für die Maßnahme ausgesprochen. "Die Ampel-Koalition sollte ihren ritualisierten Streit um eine IP-Adressen-Speicherung zur Verfolgung schwerer Straftaten endlich beilegen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Gute Regierungspolitik zeichne sich nicht dadurch aus, stur auf dem eigenen Standpunkt zu bestehen, sondern kluge Kompromisse im Interesse der Bürger zu finden. "Der Europäische Gerichtshof hat längst einen europarechtskonformen Weg für eine eng begrenzte Mindestspeicherung von IP-Adressen gewiesen. Diesen Kompromissweg sollte die Ampel jetzt beschreiten und eine rechtsstaatlich eingehegte, auf vier Wochen befristete Speicherpflicht für IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern auf den Weg bringen", sagte Rebehn. 

"Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie ist die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Tatverdächtige aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich andauernden Notlage zu befreien." Ohne die Möglichkeit einer verlässlichen Zuordnung von IP-Adressen zu den Anschlussinhabern liefen Ermittlungen häufig ins Leere. "Das Quick-Freeze-Verfahren, auf dem die FDP bislang beharrt, ist keine gleichwertige Alternative", sagte der Richterbund-Geschäftsführer. Die Ampel-Koalitionäre hatten sich im April nach langem Streit auf dieses sogenannte Quick-Freeze-Verfahren geeinigt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) befürwortet jedoch die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Kritiker hatten immer wieder auch juristische Bedenken aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angeführt. In einem Urteil von Ende April hat der EuGH nun jedoch die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen selbst zur Verfolgung weniger schwerer Straftaten erlaubt. Am Freitag soll sich der Bundesrat mit einem hessischen Vorschlag zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen befassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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