Lesbische Paare sollen ab Geburt gemeinsames Sorgerecht bekommen
Archivmeldung vom 24.09.2020
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Freigeschaltet durch André OttLesbische Mütter sollen künftig von Geburt an das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder übernehmen können. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Reform des Abstammungsrechts vor, den Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in die Ressortabstimmung gegeben hat und über den die "Welt" berichtet.
Dies sei ein Vorschlag im Sinne des Kindeswohls, sagte Lambrecht der Zeitung. "Wenn der Geburtsmutter etwas zustößt, kann nach der bisherigen Rechtslage das Kind in eine rechtlich ungesicherte Situation kommen, solange das Adoptionsverfahren durch die Partnerin noch nicht abgeschlossen ist." Damit will die Justizministerin verhindern, dass Kinder in einem solchen Fall ohne Elternteil dastehen, weil der Erzeuger ein anonymer Samenspender war.
"Deshalb sollen auch lesbische Paare von Anfang an Eltern sein und die gemeinsame Sorge übernehmen dürfen."
Wenn es einen Vater gebe und dieser seine Vaterrolle auch übernehmen wolle, gelte diese Regelung nicht, stellte sie klar. "Allerdings müsste er die Mutterschaft der anderen Frau dann erst anfechten. Denn wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird, egal ob hetero- oder homosexuell, gilt zunächst immer der Ehepartner als rechtlicher Elternteil, nicht der biologische Vater." In einem solchen Fall müsse dann das Gericht entscheiden.
Eine Mehrelternschaft von mehr als zwei Personen lehnt Lambrecht ab. "Partnerschaften von Erwachsenen können in die Brüche gehen. Kinder brauchen aber Sicherheit und Klarheit darüber, wer ihre Eltern sind."
Die SPD-Politikerin verteidigte sich gegen Kritik, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Unterhaltsrechts bisher noch nicht vorgelegt zu haben. "In der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode ist das nicht zu schaffen." Hier sei eine sehr umfassende Reform nötig. Das Problem in Nachtrennungsfamilien sei, dass immer nur eine bestimmte Summe zu verteilen sei, sagte die Justizministerin. "Wir können das Geld nicht vermehren, aber wir können uns überlegen, ob es nicht kluge Möglichkeiten gibt, die Trennungssituation abzubilden - zum Beispiel im Steuerrecht." Das könne eine neue Steuerklasse für getrennt Erziehende sein oder "ein Bonus, der die besonderen Belastungen berücksichtigt".
Quelle: dts Nachrichtenagentur