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Bundeskabinett beschließt Gesetz für stärkere Patientenrechte

Archivmeldung vom 23.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Daniel Bahr Bild: Michael Dedeke / daniel-bahr.de
Daniel Bahr Bild: Michael Dedeke / daniel-bahr.de

Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz für stärkere Patientenrechte beschlossen. Dieses sieht vor, dass Ärzte ihre Patienten künftig vor einer Therapie verständlich und umfassend informieren müssen. Das gilt vor allem für die Risiken einer Behandlung. Zudem sollen Ansprüche im Schadensfall leichter durchsetzbar werden. Ärzte müssen nun laut Gesetz bei groben Behandlungsfehlern beweisen, dass sie keinen Schaden verursacht haben.

Auch die Krankenkassen werden dabei in die Pflicht genommen. Sie sollen künftig ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen. "Ich erwarte, dass Sie als Ärzteschaft die Diskussion um die Fehlervermeidung offensiv angehen", appellierte Gesundheitsminister Daniel Bahr an die deutschen Ärzte. A

uch künftig würden die im Gesundheitswesen arbeitenden Menschen Fehler machen, sagte er auf dem Deutschen Ärztetag in Nürnberg. Aber aus den Fehlern müsse man verstärkt lernen. "Das geht nur dadurch, dass man sie offen anspricht, dass man sie thematisiert und daraus lernt." Mit dem neuen Gesetz werden die bisherigen Regelungen gebündelt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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