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Verfassungsrechtler pocht auf Einhaltung der Grundrechte bei Corona-Lockerungen

Archivmeldung vom 17.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das Bundesverfassungsgericht trifft immer öfter Entscheidungen zugunsten seiner Parteimitglieder anstelle das Grundgesetz zu vertreten (Symbolbild)
Das Bundesverfassungsgericht trifft immer öfter Entscheidungen zugunsten seiner Parteimitglieder anstelle das Grundgesetz zu vertreten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig fordert die Einhaltung grundrechtlicher Vorgaben bei der Lockerung der Corona-Maßnahmen. "In dem Augenblick, wo jetzt Öffnungsentscheidungen erfolgen, müssen die sachgerecht sein. Es darf kein reines Primat der Ökonomie geben, sondern auch grundrechtliche Vorgaben müssen berücksichtigt werden", sagte Heinig am Freitag dem Deutschlandfunk.

Da gehe der Blick jetzt schon auch auf die Versammlungsfreiheit und Religionsfreiheit. "Die müssen mit in den Blick genommen werden. Wenn man jetzt versucht, tastend ganz kleine Öffnungen vorzunehmen, dann muss das auch solche grundrechtlich geschützten Räume erfassen", so der Verfassungsrechtler weiter.

Sein Problem sei nicht, "dass der Staat in der Vergangenheit, in den letzten Wochen sehr restriktiv vorgegangen ist – das hat er gut begründet als Maßnahme der Pandemiebekämpfung –, sondern jetzt eine sachgerechte Auswahlentscheidung für mehr Freiheitsräume zu treffen", sagte Heinig dem Deutschlandfunk. Dies sei die eigentliche Herausforderung. "In dem Moment, wo Herren-Boutiquen wieder geöffnet werden, ist es schwer darstellbar, dass selbst mit größten Schutzmaßnahmen keine gottesdienstlichen Versammlungen mehr stattfinden dürfen. Das muss sachgerecht begründet werden", so der Verfassungsrechtler.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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