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Scholz plant Grundgesetzänderung für kommunale Altschulden

Archivmeldung vom 03.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Olaf Scholz (2017)
Olaf Scholz (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat seine Pläne für eine Entschuldung hochverschuldeter Kommunen konkretisiert. So will der SPD-Politiker das Grundgesetz ändern, damit der Bund die Hälfte der Schulden von klammen Kommunen übernehmen kann. "Daran kommen wir nicht vorbei", sagte Scholz laut Bericht des "Handelsblatts" in einer Runde mit Haushalts- und Finanzpolitikern von Union und SPD.

Der Bundesfinanzminister will den Kommunen die Hälfte ihrer kurzfristigen Kassenkredite abnehmen, die zuletzt rund 40 Milliarden Euro betrugen und den Anteil auf den Bund übertragen. In der Runde mit den Finanzpolitikern sagte Scholz, er plane nicht, die Schulden der Kommunen direkt zu tilgen, da dies den Bundeshaushalt mit mehreren Milliarden Euro im Jahr belasten würde. Stattdessen sollten nur die Zinsen aus den Schulden bedient werden.

Die Belastung für den Bund liege so nur im dreistelligen Millionenbereich jährlich und sei damit überschaubar. Die Übernahme der kommunalen Schulden würde vor allem NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland helfen, da dort fast alle hoch verschuldeten Kommunen beheimatet sind. Kompensationen für andere Bundesländer sieht Scholz nicht vor. Sie müssen damit leben, dass diese drei Länder besonders profitieren. "Man darf nicht eifersüchtig sein", sagte Scholz Teilnehmern zufolge. Er wolle in dieser wichtigen Frage aber "einen nationalen Konsens" herstellen. Dann sei auch die notwendige Grundgesetzänderung "kein Problem". Scholz braucht dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat und ist damit auf die Stimmen von FDP und Grünen angewiesen. Laut Grundgesetz sind direkte Finanzhilfen des Bundes an die Kommunen untersagt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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