Bundestag verabschiedet Krankenkassenreform
Archivmeldung vom 05.06.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundestag hat am Donnerstag eine Reform der Krankenkassenbeiträge verabschiedet. Damit sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2015 von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.
Der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent wird gesetzlich festgeschrieben. Der bisher allein von den Arbeitnehmern gezahlte Sonderbeitrag von 0,9 Prozent entfällt - ebenso die pauschalen Zusatzbeiträge. Dafür können die Krankenkassen in Zukunft einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die allein von den Versicherten zu zahlen sind, wenn sie mit dem Geld nicht auskommen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur