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Staatsrechtler hält Amtsdauer von CDU-Generalsekretär für falsch

Archivmeldung vom 25.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält das Vorgehen der CDU, Paul Ziemiak für vier Jahre zum Generalsekretär zu wählen, für unzulässig. Das schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Die Generalsekretäre und politischen Bundesgeschäftsführer von SPD, CSU, FDP, Grünen und Linken sind lediglich für zwei Jahre gewählt.

Und das Parteiengesetz schreibt in Paragraf 11 Absatz 1 vor, dass alle Vorstandsmitglieder von Parteien "mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt" werden müssen. Ziemiak wurde auf dem CDU-Parteitag Ende 2018 jedoch für vier Jahre gewählt - CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und alle anderen CDU-Vorstandsmitglieder lediglich für zwei Jahre. Auf Nachfrage, ob die CDU damit nicht gegen das Parteiengesetz verstoße, teilte die Partei der "Süddeutschen Zeitung" mit: "Der Generalsekretär der CDU Deutschlands wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt", so regele es das Partei-Statut.

Diese Vorgabe stehe nicht in Widerspruch zu Paragraf 11 Absatz 1 des Parteiengesetzes, "da es sich beim Generalsekretär der CDU Deutschlands um ein Amt sui generis handelt, welches sich von allen Vorstandsämtern im Sinne des Paragrafen 11 Absatz 1 des Parteiengesetzes unterscheidet". Sowohl für die besondere Stellung des Generalsekretärs als auch für die längere Amtszeit bestünden "Sachgründe, die in seiner besonderen politischen Aufgabe und Stellung liegen". Diese Regelung des CDU-Statuts bestehe "seit dem Jahre 1967".

Doch diese Auffassung der Christdemokraten ist umstritten. Der Staatsrechtler Battis sagte der "Süddeutschen Zeitung": "Ich halte die rechtliche Auslegung der CDU für zu kreativ. Wenn der Generalsekretär mit seiner Wahl nicht auch stimmberechtigtes Mitglied im CDU-Vorstand werden würde, wäre die bestehende Regelung akzeptabel. Ein Generalsekretär, der auch stimmberechtigtes Vorstandsmitglied ist, darf aber als solches wie alle anderen Vorstandsmitglieder nur für maximal zwei Jahre gewählt werden." Ziemiak ist bei der CDU aber stimmberechtigtes Vorstandsmitglied, das bestätigte die Partei am Dienstag. Die SZ fragte außerdem bei zwei ehemaligen CDU-Generalsekretären nach - diese erklärten, in ihrer Amtszeit ebenfalls stimmberechtigt gewesen zu sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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