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Neue Vorwürfe im Maut-Streit

Archivmeldung vom 02.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Streit um die gescheiterte Pkw-Maut eskaliert. Die Bundesregierung beschuldigt die Betreiberfirmen, noch nach dem Stopp des Projektes Aufträge von weit über einer halben Milliarde Euro vergeben zu haben. Das gehe aus vertraulichen Unterlagen hervor, berichten "Süddeutsche Zeitung" und WDR.

Dies sei der "vorsätzliche Versuch einer treuwidrigen Schädigung", wirft laut des Berichts eine vom Verkehrsministerium beauftragte Anwaltskanzlei den Firmen in einem Brief vom 25. Juni vor. Dem Schreiben zufolge geht es um sieben Verträge für Unterauftragnehmer mit einem Volumen von 576 Millionen Euro - allesamt verbundene Firmen. Damit wird der Maut-Streit um eine bizarre Wendung reicher. Neben Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geraten auch die Betreiberfirmen wegen des Umgangs mit Steuergeldern in die Kritik.

Das Prestigevorhaben der CSU wurde am 18. Juni vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Unmittelbar darauf hatte Scheuer die Verträge mit zwölf Jahren Laufzeit und einem Volumen von gut zwei Milliarden Euro gekündigt. Das Kündigungsschreiben sei dem Betreiberkonsortium am Morgen des 19. Juni überstellt worden, berichten SZ und WDR. Die vertraulichen Dokumente offenbaren in der Folge mutmaßliche Aktivitäten der Betreiber, die das Ministerium laut Papieren für Tricksereien hält. Denn kurze Zeit später, in der Nacht des 20. Juni, zwischen 1:24 Uhr und 1:45 Uhr, sandte der Anwalt der Betreiber angeblich 15 E-Mails an den Bund, die auch die frisch unterzeichneten Verträge enthielten. So geht es zumindest aus als Verschlusssache eingestuften Papieren hervor.

Ein Ministeriumsanwalt formuliert danach einen schweren Vorwurf: Die Vereinbarungen hätten nur dazu gedient, "nachträglich Ansprüche in erheblicher Höhe gegen den Auftraggeber zu kreieren". Das sei eine "Schädigungsabsicht aller Beteiligten zu Lasten des Auftraggebers". Nachweislich, schreibt der Anwalt, seien die Verträge erst nach der Kündigung "überarbeitet, unterzeichnet und übermittelt" worden. Auch seien Ansprüche "auf Vergütung bzw. Entschädigung für den Fall der Kündigung des Betreibervertrages erstmals begründet bzw. signifikant erhöht" worden. Dem aber habe die Regierung gar nicht zugestimmt, heißt es weiter. Das Betreiberkonsortium wollte sich wegen abgeschlossener Vertraulichkeitsvereinbarungen nicht zu den Vorgängen äußern, berichten SZ und WDR. Das Ministerium habe den Kern der Vorgänge bestätigt. Zwischen beiden Seiten zeichnet sich ein Streit über mögliche Schadenersatzforderungen von hunderten Millionen Euro ab.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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