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Bundestags-Vize Oppermann will Wahlkreise vergrößern

Archivmeldung vom 06.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Oppermann, 2015
Thomas Oppermann, 2015

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vizepräsident des Bundestags Thomas Oppermann (SPD) schlägt vor, die Wahlkreise zu vergrößern, aber doppelt zu besetzen. Dann könnte man mit einer Stimme eine Frau direkt wählen und mit einer anderen einen Mann, schreibt er in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Die Entscheidungsmöglichkeiten der Wähler würden so sogar erweitert. "Fazit: Der Bundestag wird kleiner, weiblicher und - vermutlich - besser" Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Stefan Ruppert mahnt, an der Fähigkeit, ein Wahlrecht zu beschließen, das zu einem kleineren Bundestag führe, "wird sich nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit der repräsentativen Demokratie erweisen." Um den Bundestag wieder in die Größenordnung der gesetzlichen Mitgliederzahl zu bringen, sei es notwendig, die Zahl der Überhangmandate zu reduzieren, schreibt Oppermann in der FAZ. Mit ihnen müsse auch in Zukunft gerechnet werden, selbst wenn die Bindekraft der beiden großen Parteien abgenommen habe.

"Denn sie haben trotz einzelner von AfD, Linken und Grünen direkt gewonnener Wahlkreise in den meisten Regionen faktisch immer noch ein Monopol auf die Erlangung der Direktmandate. Je geringer die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten ist, desto unwahrscheinlicher ist das Auftreten eines Überhangs einer Partei." Wenn die Zahl der in den Wahlkreisen gewählten Abgeordneten von 299 auf 240 vermindert wird, entsteht demnach ein Puffer von 59 Mandaten, der im Falle von Überhang- und Ausgleichsmandaten ausgeschöpft werden kann. Soweit Überhang- und Ausgleichsmandate nicht entstehen, kann der Puffer bis zur gesetzlichen Anzahl von 598 Abgeordneten mit Listenmandaten aufgefüllt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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