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Erhöhter Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen: Sachsen-Anhalts Koalition einigt sich auf Gesetz

Archivmeldung vom 13.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
12 Euro Mindestlohn (Symbolbild)
12 Euro Mindestlohn (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Unternehmen, die in Sachsen-Anhalt im öffentlichen Auftrag arbeiten, sollen sich zu solider Bezahlung ihrer Angestellten verpflichten. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Dem Blatt zufolge wollen Sachsen-Anhalts Regierungsfraktionen von CDU, SPD und FDP das neue Tariftreue- und Vergabegesetz in der kommenden Woche in den Landtag einbringen.

Öffentliche Aufträge von Land und Kommunen sollten mit den neuen Gesetz möglichst nur noch an Unternehmen gehen, die Tariflöhne zahlen, sagte SPD-Fraktionschefin Katja Pähle. Andernfalls solle bei öffentlichen Aufträgen künftig ein erhöhter Mindestlohn gelten. Dieser orientiert sich laut Pähle an der niedrigsten Lohngruppe des öffentlichen Dienstes. Aktuell wären es 13,01 Euro pro Stunde. Eine automatische Erhöhung sei bereits im Gesetz angelegt, so die Sozialdemokratin. Profitieren könnten Branchen im Niedriglohnsektor - etwa Cateringfirmen, Großküchen und Wachschutzunternehmen.

FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack lobte gegenüber der MZ, dass zudem bürokratische Hürden bei der öffentlichen Vergabe abgebaut würden. "Für den bürokratischen Wust haben kleine Kommunen gar nicht die Mittel", so Silbersack. "Wir bringen die PS jetzt schneller auf die Straße."

Die oppositionelle Linke kritisierte gegenüber der MZ dagegen mehrere Aspekte des Gesetzentwurfs. So sei der geplante Vergabemindestlohn von rund 13 Euro angesichts steigender Inflation und Teuerungen kaum eine Verbesserung für Beschäftigte. Linken-Wirtschaftspolitiker Wulf Gallert forderte stattdessen einen 14-Euro-Stundensatz. Die Regierung müsse zudem strenge Kontroll- und Berichtspflichten ins Gesetz aufnehmen. "Dazu gehört die Erhöhung der Vertragsstrafen auf zehn Prozent der Auftragsvolumens", sagte Gallert.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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