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Gesetzesänderung: Bund will Länder in Corona-Krise entmachten

Archivmeldung vom 21.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Polizeitruppen (Symbolbild)
Polizeitruppen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Um in der Corona-Krise schneller und schärfer reagieren zu können, ändert die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz. Die FAZ schreibt, der Bund wolle künftig mehr Eingriffsmöglichkeiten im ganzen Land, während die Bundesländer zum Teil entmachtet werden. Das gehe aus einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung des Gesetzes hervor.

Künftig könnte die Bundesregierung demnach zum Beispiel grenzüberschreitende Personentransporte untersagen, per Handyortung die Kontaktpersonen von Infizierten suchen, die Versorgung mit Arzneien und Schutzausrüstung zentral steuern und medizinisches Personal zwangsrekrutieren. Sie könnte aber keine Ausgangssperren anordnen, wie sie derzeit im Gespräch und in einigen Ländern schon in Kraft sind.

Der Entwurf soll am Montag im Bundeskabinett verabschiedet und kommende Woche gleich in den Bundestag und in den Bundesrat gehen, um möglichst schnell in Kraft zu treten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschrieb die Änderungen gegenüber dieser Zeitung so: "Bund und Länder arbeiten bei der Bewältigung dieser Epidemie Hand in Hand. Hier bündeln wir Kompetenzen. Und noch wichtiger: Wir können künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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