Bundestag beschließt Verschärfung des Sexualstrafrechts
Archivmeldung vom 14.11.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundestag hat am Freitag eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Damit soll die Verbreitung kinderpornografischer Bilder künftig verhindert werden. Auch die Herstellung solcher Aufnahmen wird unter Strafe gestellt.
Das schließt auch sogenannte Posing-Bilder, auf denen Kinder und Jugendliche in sexualisierter Haltung dargestellt sind, mit ein. Auch Erwachsene sollen besser vor unbefugter Verbreitung von entwürdigenden Bildern geschützt werden. Zudem werden die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch verlängert. Die Verjährung beginnt künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Damit können alle schweren Sexualdelikte nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahrs verjähren.
Quelle: dts Nachrichtenagentur