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Bundestag beschließt Verschärfung des Sexualstrafrechts

Archivmeldung vom 14.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Der Bundestag hat am Freitag eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Damit soll die Verbreitung kinderpornografischer Bilder künftig verhindert werden. Auch die Herstellung solcher Aufnahmen wird unter Strafe gestellt.

Das schließt auch sogenannte Posing-Bilder, auf denen Kinder und Jugendliche in sexualisierter Haltung dargestellt sind, mit ein. Auch Erwachsene sollen besser vor unbefugter Verbreitung von entwürdigenden Bildern geschützt werden. Zudem werden die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch verlängert. Die Verjährung beginnt künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Damit können alle schweren Sexualdelikte nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahrs verjähren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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