FDP erwartet stärkere Nutzung digitaler Überwachungstechnologie
Archivmeldung vom 07.08.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie FDP geht davon aus, dass die Sicherheitsbehörden künftig noch stärker digitale Überwachungstechnologien zur Verbrechensbekämpfung einsetzen werden. "Dies allein schon deshalb, weil ja auch Gefahren zunehmend vom Netz ausgehen und zunehmend Straftaten im Netz begangen werden", sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe).
"Der klassische Taschendieb auf der Kaufhausrolltreppe und der Handtaschenräuber in der dunklen Seitenstraße modernisieren ihre Methoden und verlagern ihr Tun auf raffinierte betrügerische Praktiken im Netz und räubern online in den Konten ihrer Opfer." Als weiteres Beispiel nannte Thomae "subversive Treffen verfassungsfeindlicher Umtriebe", die heute ebenfalls nicht mehr in geheimen Nebenzimmern, sondern in Chaträumen stattfänden. "Von daher muss natürlich Gefahrenabwehr und Strafverfolgung logischerweise ebenfalls mehr und mehr im Netz stattfinden."
Gelassen reagierte Thomae in dieser Hinsicht auf aktuelle Zahlen, die die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken mitgeteilt hat. Danach haben die Behörden verstärkt sogenannte stille SMS zur Ortung von Handys und Funkzellenabfragen eingesetzt. "In Zeiten zunehmender Bedrohungen brauchen die Sicherheitsbehörden natürlich wirksame Instrumente, um effektiv vorgehen zu können", sagte Thomae. "Solange die ergriffenen Maßnahmen auf rechtsstaatlicher Grundlage stehen, sind sie nicht schon deshalb zu beanstanden, weil es mehr sind als früher." Die Grünen sehen die Entwicklung mit großer Sorge. "Dass unter der Großen Koalition der Einsatz verschiedener digitaler Überwachungsmaßnahmen noch einmal dramatisch gestiegen ist, ist alarmierend", sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dem "Handelsblatt".
Er verlangte eine "verbesserte Kontrolle der eingesetzten Programme, sowohl durch die zuständigen Aufsichtsbehörden als auch durch das Parlament sowie mehr Transparenz hinsichtlich der verfassungsrechtlich häufig durchaus umstrittenen Maßnahmen". Betroffene müssten zum! indest i m Nachhinein über entsprechende Maßnahmen informiert werden. "Nur so können sie sich im Zweifelsfall auch juristisch gegen die Maßnahmen wehren."
Quelle: dts Nachrichtenagentur