Viele Alleinerziehende profitieren nicht von Steuerentlastung
Archivmeldung vom 23.07.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie von der Bundesregierung im Konjunkturpaket beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung von Alleinerziehenden sind nach Ansicht der Grünen sozial ungerecht.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen, über die "Zeit-Online" berichtet, geht hervor, dass bisher 15 Prozent der Alleinerziehenden gar nicht von dem für sie vorgesehenen Steuerfreibetrag profitieren, weil sie zu wenig verdienen und keine Steuern zahlen.
"Diese 15 Prozent haben auch von der Verdoppelung keinerlei Entlastungswirkung", sagte die Grünen-Familienpolitikerin Charlotte Schneidewind-Hartnagel "Zeit-Online". Bundestag und Bundesrat hatten in ihrem Corona-Konjunkturpaket eine Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1.908 Euro auf 4.008 in diesem und dem kommenden Jahr beschlossen. Die übrigen Alleinerziehenden würden von der Verdoppelung nur in sehr unterschiedlichem Ausmaß profitieren, argumentieren die Grünen: Während 50 Prozent zwischen 9,45 und 472,41 Euro pro Jahr mehr in der Tasche hätten, würden Spitzenverdiener mit bis zu 945 Euro zusätzlich entlastet.
"Es ist nicht gerecht, dass beim steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gerade die mit dem niedrigsten Einkommen leer ausgehen und dass Besserverdienende stärker profitieren als Geringverdienende", kritisierte Schneidewind-Hartnagel. In einem von der Fraktion beschlossenen Positionspapier schlagen die Grünen deswegen als Alternative eine Steuergutschrift vor, bei der alle Alleinerziehenden die gleiche Summe von ihrer Steuerschuld abziehen könnten. Auf eine Höhe legen die Grünen sich dabei nicht fest, insgesamt solle die Entlastung durch eine Steuergutschrift aber das gleiche Volumen haben wie die nun beschlossenen zusätzlichen Entlastungsmaßnahmen. Allerdings fordern die Grünen, diese Unterstützung dauerhaft einzuführen, nicht nur für zwei Jahre, da Alleinerziehende nicht nur während der Coronakrise, sondern immer eine höhere finanzielle Belastung trügen und die bisherige Entlastung ohnehin viel zu niedrig gewesen sei.
Quelle: dts Nachrichtenagentur