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ZZF übt Kritik an Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zur Haltung von Heimtieren

Archivmeldung vom 20.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Anja Gleich / PIXELIO
Bild: Anja Gleich / PIXELIO

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) kritisiert Äußerungen des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir in einem Artikel der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft, veröffentlicht in Partnerzeitungen am 19. Januar 2023. Darin hatte der Minister angekündigt, die private Heimtierhaltung bestimmter Tierarten verbieten zu wollen und sich für eine sogenannte Positivliste auf EU-Ebene einzusetzen.

ZZF-Präsident Norbert Holthenrich hält diesen Vorstoß für grundfalsch: "Trotz des harmlos klingenden Namens wäre eine Positivliste nichts anderes als ein grundsätzliches Verbot der Heimtierhaltung". Lediglich für einzelne Tiere auf der sogenannten Positivliste oder Erlaubnisliste gäbe es einen Ausnahmevorbehalt. "Damit wird der Eindruck vermittelt, dass die Haltung von Heimtieren im Prinzip etwas Schlechtes sei. Das ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen von verantwortungsvollen Heimtierhaltern in Deutschland!"

Persönliche Geschmacksfragen dürfen nicht Richtschnur für die Politik sein

"Es ist anmaßend, wenn der Minister den Menschen vorschreiben will, welche Heimtiere sie halten dürfen und welche nicht", sagt Holthenrich. Bundesminister Özdemir hatte in dem Interview suggestiv gefragt: "Warum braucht jemand etwa anspruchsvoll zu haltende exotische Tiere wie Schlangen oder ein Chamäleon zu Hause? Das habe ich nie verstanden". Dazu erklärt der ZZF-Präsident: "Persönliche Geschmacksfragen und willkürliche Diskriminierung dürfen nicht Richtschnur für die Politik sein. Die Haltung von Heimtieren ist immer anspruchsvoll. Ob Tiere für das Zusammenleben mit Menschen in normalen Privathaushalten geeignet sind, hängt davon ab, ob sie ihrer Biologie und ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden können." Das sei bei vielen vermeintlich exotischen Tieren wie Meerschweinchen, Zwerghamstern, Zierfischen, Wellensittichen und ebenso Schlangen und Chamäleons der Fall.

Bislang gilt in Deutschland, dass Heimtierhaltung dem Grunde nach erlaubt ist und Ausdruck des in Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Persönlichkeitsrechts ist. Menschen lieben Heimtiere: In knapp jedem zweiten Haushalt in Deutschland leben Menschen mit einem Heimtier zusammen. Von den Haushalten mit Kindern haben sogar mehr als zwei Drittel ein Heimtier als Lebensbegleiter. Das Leben mit Heimtieren trägt zum Wohlbefinden und zur Gesundheit des Menschen bei und wirkt sich positiv auf das soziale Miteinander aus. Auch Heimtiere profitieren bei artgerechter Haltung in menschlicher Obhut durch eine deutlich höhere Lebenserwartung.

Auch wenn Katzen und Hunde die am häufigsten gehaltenen Arten der rund 35 Millionen Heimtiere in Deutschland sind, werden auch tausende weitere Arten liebevoll und verantwortungsbewusst gepflegt. Eine Positiv- bzw. Erlaubnisliste würde diese Vielfalt behindern und einen radikalen Bruch mit dem bisherigen Verständnis des Zusammenlebens von Menschen mit Heimtieren in Deutschland darstellen.

Prinzip der Negativliste ist zielführend und verhältnismäßig

Der vor 75 Jahren gegründete Berufsverband ZZF tritt für eine tierschutzgerechte Zucht, Vermittlung und Haltung von Heimtieren ein. Dabei sind die Sachkunde des Tierhalters und das vielfältige Angebot von Heimtieren eine Voraussetzung für ein tiergerechtes und verantwortungsbewusstes Zusammenleben mit Tieren in Privathaushalten. Um den Handel oder die Haltung von Tierarten einzuschränken, die vom Aussterben bedroht sind oder die als besonders gefährlich gelten, sind international und national Rechtsnormen erlassen worden, die auf dem Prinzip der Negativliste basieren. Beispiele sind das Animal Health Law VO (EU) 2016/429, die Unionsliste invasiver Arten, VO (EU) 1143/2014, das Washingtoner Artenschutzübereinkommen: VO (EG) 338/97 oder die Gefahrtierverordnungen der Bundesländer.

"Diese Regulierungsinstrumente sind konstruktiv und flexibel. Positivlisten dagegen verbessern nicht das Tierwohl und verhindern nicht den illegalen Handel mit Tieren. Um Menschen, Tier- und Pflanzenarten zu schützen, ist das Prinzip der Negativliste zielführend und verhältnismäßig" sagt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich abschließend.

Quelle: Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) (ots)

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