Liste veröffentlicht: Diese Lobbyisten haben freien Zugang zum Bundestag
Archivmeldung vom 15.01.2019
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer einen Hausausweis für den Deutschen Bundestag hat, der kann im Reichstag und den anliegenden Büros ein- und ausgehen. Neben den Parlamentariern, ihren Mitarbeitern und ausgewählten Journalisten wird dieses Privileg auch zahlreichen Lobbyisten zuteil. Auf Druck wurde nun die Liste der Interessenvertreter offen gelegt, meldet das russische online Magazin "Sputnik".
Weiter heißt es hierzu auf der deutschen Webseite: „Insgesamt 778 Lobbyisten haben aktuell einen weitgehend unbegrenzten Zugang zum Bundestag und den Abgeordnetenbüros in Berlin. Ebenso berechtigt der so genannte „Hausausweis“ zum Besuch der Fraktionsräume und des Bundestagsrestaurants. Einfach die Zugangskarte an einer der Pforten vorzeigen und man wird durchgewinkt.
Bislang war die Liste der privilegierten Interessensvertreter und -vertreterinnen geheim. Doch auf Antrag der Onlineplattform abgeordnetenwatch.de bei der Bundestagsverwaltung wurde nun Licht ins Dunkel gebracht. In der Liste werden insgesamt 500 Verbände aufgeführt, an die Hausausweise verteilt wurden.
Demnach wurde unter anderem der Bundesverband deutscher Banken, der zum Beispiel die Interessen von Deutscher Bank oder der Commerzbank vertritt, gleich mit zwei Hausausweisen bedacht. Auch der Bundesverband der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, hinter dem Rüstungsunternehmen wie Heckler & Koch oder Krauss-Maffei Wegmann stehen, erhielt zwei Zugangskarten.
Ebenfalls mit zwei Hausausweisen taucht auf der Lobby-Liste der Mineralölwirtschaftsverband auf. Er handelt im Auftrag von BP, Esso und Shell. Zwei weitere Einladungen erhielt die Deutsche Automatenwirtschaft. Eine dauerhafte Eintrittskarte hat darüber hinaus auch der Deutsche Zigarettenverband, der unter anderem von Reemtsma und British American Tobacco finanziert wird. Auch zahlreiche Versicherungen tauchen in der veröffentlichten Übersicht auf, wie beispielsweise AOK, Allianz und der Verband der privaten Krankenversicherung.
Lange hatte der Bundestag die Übersicht aller zugangsberechtigten Lobbyisten unter Verschluss gehalten, bis abgeordnetenwatch.de gegen die Geheimhaltung klagte und 2015 Recht bekam. Voraussetzung für die Ausstellung eines Bundestagshausausweises ist die Registrierung in einer öffentlichen Verbändeliste. Das dürfen nur Verbände oder Vereine, nicht aber Unternehmen oder Kanzleien. Die Bundestagsverwaltung überprüft Hausausweisanträge nach eigenen Angaben unter anderem darauf, ob plausibel dargelegt wird, für welche Verbände nicht nur gelegentlicher Zutritt zu den Bundestagsliegenschaften erforderlich ist."
Quelle: Sputnik (Deutschland)