FDP warnt Union vor "Sonderstrafrecht" bei Datendiebstahl
Archivmeldung vom 21.01.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttFDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hat Überlegungen in der Union für härtere Strafen bei Datenausspähung und Datenhehlerei scharf kritisiert. "Es wäre ein fatales Signal, wenn wir ein Sonderstrafrecht zum Schutze von Politikern und Prominenten schaffen würden", sagte Thomae dem "Handelsblatt".
Thomae weiter: "Auch jeder andere Bürger leidet erheblich darunter, wenn intime oder private Informationen über ihn ins Netz gestellt werden." Er halte "sowohl die reflexhafte Forderung nach höheren Strafen für falsch als auch die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse für absolute Schnellschüsse", sagte Thomae weiter. Die Straftatbestände existierten ja schon, seien aber bisher kaum angewandt worden.
"So lassen sich die Verurteilungen wegen Datenschutzverstößen fast an den Fingern abzählen", kritisierte der FDP-Politiker. Oft hätten die Staatsanwaltschaften diese Delikte nicht im Blick, weil sie nicht im Strafgesetzbuch stünden, sondern im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). "Wenn der Schutz personenbezogener Daten immer wichtiger wird, sollten sie zum Kernstrafrecht gehören", so Thomae. "Das wäre auch ein wichtiges Signal an die Strafverfolger."
Quelle: dts Nachrichtenagentur