Bundeswahlausschuss entscheidet über Anerkennung von Parteien zur Bundestagswahl 2017
Archivmeldung vom 27.06.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Bundeswahlleiter Dieter Sarreither hat den Bundeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zur Wahl des 19. Deutschen Bundestags eingeladen. In der öffentlichen Sitzung berät und entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 24. September 2017. Sie findet am Donnerstag, dem 6. Juli 2017, ab 11:00 Uhr und am Freitag, dem 7. Juli 2017, ab 9:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt. Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest:
- welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit
deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit
mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können
Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften
beibringen zu müssen.
- welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl des 19. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind. Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 19. Juni 2017, 18:00 Uhr haben - wie bereits am 20. Juni 2017 mitgeteilt - 63 Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2017 angezeigt (2013: 58 Beteiligungsanzeigen).
Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)