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Verfassungsrechtler zur CIA-Affäre / Mahrenholz im "ZDF- Mittagsmagazin": Schily hatte Ermessensspielraum

Archivmeldung vom 07.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Verfassungsrechtler Professor Ernst-Gottfried Mahrenholz hält es für eine Ermessensfrage, in welcher Form die Bundesregierung auf die mutmaßliche Entführung des deutschen Staatsbürgers Khaled El Masri durch die CIA reagiere.

Im "ZDF-Mittagsmagazin" am Mittwoch, 7. Dezember 2005, wies er darauf hin, dass der damalige Bundesinnenminister Otto Schily offenbar erst nach dem Vorfall darüber informiert worden sei. Schily habe den Vorfall wohl für eine einmalige "Panne" gehalten und sich
entsprechend seines Ermessensspielraumes entschieden, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen, so Mahrenholz. "Diese Entscheidung sei ihm einzuräumen."

Die Entscheidung der USA zu einem solchen Vorgehen bewertet er dagegen anders: Die von der amerikanischen Außenministerin Rice erwähnte Abwägung zwischen dem Schicksal eines Einzelnen, um eine größere Gruppe von Menschen vor Terror zu schützen, sei weder vom
Grundgesetz noch vom Völkerrecht gedeckt, betonte Mahrenholz. "Es darf keiner einer unmenschlichen, erniedrigenden, grausamen Folter unterworfen werden. Und das gilt natürlich ausnahmslos. Deshalb hat die US-Regierung keinen Ermessensspielraum oder Abwägungsspielraum gehabt, sondern musste sich an Recht und Gesetz halten."

Mahrenholz vermutet, dass die ausführlichen Aussagen von Außenministerin Rice darauf hindeuteten, "dass sich die USA solche Fehler nicht mehr leisten wollen".

Quelle: Pressemitteilung ZDF

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