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Vorsitzender der Grenzwertkommission: Null-Promille-Regel bei Alkohol nötig

Archivmeldung vom 05.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Alkohol (Symbolbild)
Alkohol (Symbolbild)

Bild: © CC0 / jarmoluk / Pixabay

Angesichts der Diskussionen um einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr hat der Vorsitzende der Grenzwertkommission, Stefan Tönnes, eine Nulltoleranz für Alkohol im Straßenverkehr gefordert: "Meiner Meinung nach sollte man überlegen, den Blut-Alkohol-Grenzwert auf null herunterzusetzen", so der Professor für forensische Toxikologie im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Er begründete das damit, dass bei 0,5 Promille bereits ein deutliches, alkoholbedingtes Verkehrssicherheitsrisiko bestehe. "Das ist aus meiner und aus verkehrs- sowie rechtsmedizinisch-toxikologischer Sicht ein großes Risiko und Problem", so Tönnes. "Aber dieses Risiko ist man in Deutschland offensichtlich bereit, zu tragen." In der öffentlichen Diskussion um einen Cannabisgrenzwert werde völlig ausgeblendet, "dass wir bereit sind, Risiken des Alkoholkonsums zu tolerieren und nicht zu sanktionieren", sagte der Rechtsmediziner der NOZ.

Cannabiskonsum im Straßenverkehr sei hingegen kein so großes Risiko wie Alkohol, solange nicht zeitnah zum Fahren konsumiert wurde. Der wesentliche Unterschied zwischen den Drogen liege dabei in den Rauschauswirkungen und der Kontrolle über den Konsum. Tönnes erläuterte: "Alkohol hat zusätzlich zu einer dämpfenden auch eine enthemmende und risikosteigernde Wirkung, das hat Cannabis nicht." Bekifft seien Menschen eher langsamer und vorsichtiger unterwegs, hätten dadurch allerdings eine verringerte Reaktionsfähigkeit.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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