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Kubicki zur Wahlrechtsreform: Gesetz muss am 24. März im Gesetzblatt stehen

Archivmeldung vom 29.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wahl & Wählen (Symbolbild)
Wahl & Wählen (Symbolbild)

Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat vor einem Scheitern der Wahlrechtsreform gewarnt und den 24. März als rote Linie genannt. "Selbstverständlich stirbt die Hoffnung zuletzt, aber mit jedem weiteren Tag sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Wahlrechtsreform noch gelingt", sagte Kubicki der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Denn schließlich müsse das neue Gesetz "spätestens am 24. März im Bundesgesetzblatt stehen". Die Freien Demokraten, Linken und Grünen hätten schon vor einiger Zeit einen konstruktiven Vorschlag unterbreitet, betonte Kubicki. Dieser liege immer noch auf dem Tisch. "Sollte eine Einigung nicht mehr gelingen, dann haben das vor allem CDU und CSU zu verantworten."

Quelle: Rheinische Post (ots)


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