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Staatsrechtler: Merkel könnte Schmidt sofort entlassen

Archivmeldung vom 28.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Entlassen, feuern, kündigen und freistellen (Symbolbild)
Entlassen, feuern, kündigen und freistellen (Symbolbild)

Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Nach Einschätzung von Experten könnte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) nach dessen Alleingang bei der Zustimmung zum Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat in der EU sofort entlassen. "Die Kanzlerin kann jederzeit einen Minister entlassen, das heißt dem Bundespräsidenten den Minister zur Entlassung vorschlagen", sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart dem "Handelsblatt".

"Dies kann jederzeit geschehen, besondere Entlassungsgründe sind nicht erforderlich." Der Bundespräsident sei an diesen Vorschlag gebunden. "Die Kanzlerin müsste also nicht das Ja des Bundespräsidenten einholen." Hintergrund ist, dass die derzeitige Bundesregierung lediglich geschäftsführend im Amt ist und die Minister von der Kanzlerin gebeten worden waren, die Geschäfte weiterzuführen. Damit ist sie rechtlich nicht verpflichtet, eine Ministerentlassung vorab mit dem Bundespräsidenten abzustimmen. "Die Kanzlerin kann ihr Ersuchen an Minister Schmidt, die Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen, das sie gemäß Grundgesetz-Artikel 69 Absatz 3 ausgesprochen hat, jederzeit widerrufen und damit den Minister entlassen", sagte Joachim Wieland, Professor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, dem "Handelsblatt". "Da nicht der Bundespräsident, sondern die Bundeskanzlerin das Ersuchen ausgesprochen hat, benötigt sie dazu nicht die Zustimmung des Bundespräsidenten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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